Häufige Fragen (FAQ) zum Praxiswechsel
1. Warum wird die Praxis von einer Kassenarztpraxis zu einer Privat-/Selbstzahlerpraxis umgestellt?
Wir möchten uns ausreichend Zeit für jeden einzelnen Patienten nehmen, Wartezeiten verkürzen und moderne Diagnostik- und Therapieverfahren anbieten, die im gesetzlichen Kassensystem oft nicht oder nur eingeschränkt möglich sind. Durch die Umstellung können wir Ihnen eine individuellere, hochwertigere Versorgung bieten.
2. Kann ich weiterhin als gesetzlich Versicherter behandelt werden?
Ja. Auch als gesetzlich Versicherter können Sie weiterhin Patient in unserer Praxis bleiben. Die Behandlung erfolgt dann auf Selbstzahlerbasis. Sie erhalten eine private Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die Sie selbst begleichen.
3. Was bedeutet das konkret für mich als GKV-Patient?
Als Patient mit gesetzlicher Krankenversicherung schließen Sie eine Privatbehandlung ab. Sie zahlen die Rechnung zunächst selbst. Manche Leistungen können Sie anschließend bei Ihrer Krankenkasse einreichen, eine Erstattung ist aber nicht garantiert. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über mögliche Zuschüsse.
4. Sind die bisherigen Privatpatienten und Selbstzahler von der Änderung betroffen?
Nein, für Privatversicherte und Selbstzahler ändert sich nichts. Ihre Behandlung läuft wie gewohnt weiter.
5. Wie hoch sind die Kosten für eine Behandlung?
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Kosten variieren je nach Art und Umfang der Untersuchung oder Therapie. Einen Überblick über typische Leistungen und Honorare geben wir Ihnen gerne vorab im persönlichen Gespräch oder in Form eines Kostenvoranschlags.
6. Werden meine Zusatzversicherungen (z. B. ambulante Zusatzversicherung, private Krankenzusatzversicherung) die Kosten übernehmen?
Viele Zusatzversicherungen erstatten Leistungen in einer Privatpraxis ganz oder teilweise. Bitte klären Sie dies direkt mit Ihrem Versicherer, am besten bevor Sie eine Behandlung beginnen.
7. Muss ich für jede Behandlung direkt bezahlen?
Nein. Sie erhalten nach der Behandlung eine Privatrechnung, die Sie in Ruhe begleichen können. Üblicherweise wird eine Zahlungsfrist von 14 Tagen eingeräumt. Eine direkte Kartenzahlung ist auf Wunsch ebenfalls möglich.
8. Bekomme ich als Kassenpatient weiterhin Rezepte, Überweisungen oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen?
9. Welche Vorteile habe ich als Patient durch die Umstellung?
10. Wie erfahre ich die Kosten im Voraus?
Vor jeder Behandlung erhalten Sie auf Wunsch eine transparente Kostenschätzung. So wissen Sie immer, welche Ausgaben auf Sie zukommen.
11. Muss ich mich aktiv umschreiben lassen, wenn ich als Patient bleiben möchte?
Nein, Sie müssen nichts tun. Wir informieren Sie ausführlich beim nächsten Termin über die neue Situation und die Abrechnung. Ihre Entscheidung, ob Sie unsere Leistungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen möchten, liegt ganz bei Ihnen.
12. Wie lange dauert die Umstellung und ab wann gilt sie?
Die Umstellung erfolgt zum 31.01.2026. Ab diesem Zeitpunkt behandeln wir ausschließlich auf Privat- und Selbstzahlerbasis. Alle bis dahin vereinbarten Termine finden wie geplant statt.